DSGVO als neuer Aufhänger für Abzock-Masche der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat doch nun wirklich Unternehmen vor mehr als genug Herausforderungen gestellt. Die ist aber nicht genug. Nun wird die Datenschutzgrundverordnung von der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale auch noch herangezogen, um mit einer Telefax-Masche Verträge zu erschleichen.
Am Montag erhielten zahlreiche Mandanten ein Fax zur „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“. Das übersandte Fax erweckt hierbei den Eindruck, als würde es von einer offiziellen Stelle wie der Datenschutzbehörde stammen. Auf der ersten Seite wird der Adressat aufgefordert, das beiliegende Formular umgehend auszufüllen und zu unterschreiben, um die „Anforderungen der geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen“. Der Adressat wird aufgefordert, einige Angaben zu seinem Unternehmen zu machen (Branche, E-Mail, Internet, Beschäftigtenzahl etc.). Das Formular soll bis zum 09. Oktober „gebührenfrei an die EU-weite zentrale Faxstelle“ gesendet werden.
Tatsächlich ist es jedoch ein Angebot zum Vertragsabschluss mit einer Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren, der mit der Unterzeichnung des Faxes abgeschlossen werden soll. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden sich unter http://deutschland.datenschutz-auskunftszentrale-europa.com/allgemeinegfbedingungen.pdf
Es ist zu erwarten, dass der angegebene Preis in Höhe von EUR 498,00 netto unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung und Rücksendung in Rechnung gestellt werden würde. Ob man im Gegenzug tatsächlich adäquate Leistungen erhalten würde, dürfte zumindest bezweifelt werden. Denn eine DAZ Datenschutz-Auskunft-Zentrale ist in Oranienburg nicht bekannt.