Wie Schiffsfonds funktionieren, warum sie oft in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, das angelegte Kapital ggf. zurückzufordern haben wir bereits in unserem Beitrag „Schiffsfonds: Wie sie funktionieren … oder auch nicht“ beschrieben.
Wie reagiert man als Anleger auf eine Krise des gezeichneten Schiffsfonds?
Eine Möglichkeit für Investoren/Anleger, einen Totalverlust ihrer Anlage noch zu vermeiden könnte dann bestehen, wenn sie vor bzw. bei der Zeichnung des Fonds fehlerhaft beraten wurden. Viele Fälle haben gezeigt, dass Anlageberater/-vermittler den Anleger fehlerhaft beraten haben und die Beratung oftmals nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entsprochen hat. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört z.B. die umfassende Aufklärung über Funktionsweise und Risiken von Schiffsfonds. Anlageberater müssen dem Anleger verständlich darlegen, dass sie mit dem Erwerb der Fondsanteile zu Miteigentümern werden und daher auch ein unternehmerisches Risiko tragen, welches im schlimmsten Fall einen Totalverlust der Einlage bedeuten kann. Weitere Risiken bei Schiffsfonds sind u.a. die meist langen Laufzeiten, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung oder auch die erschwerte Handelbarkeit der Anteile. Darüber hinaus muss über die sog. „Weichkosten“ aufgeklärt worden sein. Hierbei handelt es sich z.B. um die teilweise sehr hohen Provisionszahlungen (sog. Kick-Backs) an die Vermittler. Wurde ein Anleger über diese und weitere Aspekte bei der Zeichnung der Anlage nicht vollständig beraten und informiert, liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor. In einem solchen Fall können Schadensersatzansprüche geltend gemacht und die Beteiligung rückabgewickelt werden. Bei Schiffsfonds gelten darüber hinaus weitere Beratungspflichten, weil es sich in der Regel um eine spekulative Geldanlage mit einer Vielzahl von Risiken handelt. Eine solche Kapitalanlage ist z.B. als Altersvorsorge völlig ungeeignet und würde schon einen Haftungsanspruch des Vermittlers begründen können. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann unter Umständen der Kauf noch heute ohne Verlust rückgängig gemacht werden.WK LEGAL berät Anleger von Schiffsfondsbeteiligungen umfassend. Dabei werden alle Möglichkeiten der Rückabwicklung des Vertrages und des Schadenersatzes für unsere Mandanten geprüft und in Absprache mit unseren Mandanten geltend gemacht, nötigenfalls auch gerichtlich durchgesetzt. Selbstverständlich übernimmt WK LEGAL auch die Korrespondenz mit einer evtl. vorhandenen Rechtsschutzversicherung. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich für eine kostenlose Ersteinschätzung an.