Langsames Internet: Sonderkündigungsrecht bleibt trotz Preisnachlass bestehen
So geht es nicht! Die Deutsche Telekom wollte das gesetzliche Sonderkündigungsrecht aushebeln, indem sie Kunden einen Preisnachlass gewährten. Das Landgericht Köln lehnte das ab (Az. 33 O 315/22). Wir fassen für Sie das Wichtigste zu diesem Thema auf unserem Blog zusammen! Sachverhalt In dem konkreten Fall ging es um einen Kunden, der von der Deutschen Telekom den schriftlichen Hinweis erhalten hatte, das das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer langsamen Internetgeschwindigkeit entfällt, weil das Unternehmen wegen der Nicht-Erfüllung […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 13. Juni 2023