Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger bis zur Restschuldbefreiung
Mit Beschluss vom 28.06.2012 – IX ZB 313/11 – hat der Bundesgerichtshof klar gestellt, dass alle Insolvenzgläubiger auch in der Wohlverhaltensphase des Restschuldbefreiungsverfahrens wie auch schon im laufenden Insolvenzverfahren (§ 89 Abs. 1 InsO) und bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gegen den Schuldner nicht vollstrecken dürfen (§ 294 Abs. 1 InsO). Insolvenzgläubiger sind die Gläubiger, deren Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind (§ 38 InsO). Bisher bestand in der Rechtsprechung und in der Literatur […]
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Wolfgang N. Sokoll
- 6. August 2012