Kostenfreistellung des Wohnungseigentümers bei verweigerter Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme (WEG)
Wie der BGH in seinem aktuellen Urteil vom 11.11.2011 – V ZR 65/11 – entschied, können dem Wohnungseigentümer, der seine Zustimmung zu einer baulichen Maßnahme i.S.v. § 22 Abs. 1 WEG verweigert hat, die damit verbundenen Kosten nicht auferlegt werden. Dies gilt auch nach Bestandskraft des die bauliche Veränderung betreffenden Beschlusses, sofern dieser keine abschließende Regelung hinsichtlich der Kostenverteilung trifft. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde. Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen mehrheitlich die Sanierung und […]
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Simona B. Ignatova
- 3. Januar 2012
Guido Kluck, LL.M.