Arten von Marken
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Arten von Marken. Welche Art von Marke eingetragen werden soll, muss bei der Anmeldung festgelegt werden. Nachfolgend möchten wir Ihnen die regelmäßigen Markenarten vorstellen:Wortmarke
Mit einer Wortmarke wird eine bestimmte Buchstabenfolge, die ein Wort ergibt, geschützt und für eine Ware oder eine Dienstleistung steht. Beispiel: „Persil“.
Der Schutz einer eingetragenen Wortmarke umfasst in der Regel alle verkehrsüblichen Wiedergabeformen, insbesondere die Groß- und Kleinschreibung bzw. einheitliche Groß- oder Kleinschreibung und den Wechsel gebräuchlicher Schrifttypen.
Bildmarke
Eine Bildmarke enthält ausschließlich ein Zeichen ohne textlichen Inhalt. Hierunter fallen Bilder, Bildelemente oder Abbildungen, aber auch viele nicht lateinische Schriftzeichen.
Wort-Bildmarke
Kommt es dem Anmelder auf einen bestimmten optischen Eindruck mit einem Wortzeichen in einer besonderen Schreibweise, Schriftgestaltung oder Schriftanordnung an, liegt eine Wort-/Bildmarke vor. Hierunter fallen insbesondere
1. Kombinationen von Buchstaben-/Zeichenfolgen und Bildbestandteilen 2. Mehrzeilige Anordnung von Worten 3. Gesperrt geschrieben Worte 4. Kursiv oder fett geschriebene Worte 5. Worte oder einzelne Buchstaben in einer bestimmten Schriftart.
Dreidimensionale Marke
Dreidimensionale Formen oder auch Gebilde können als dreidimensionale Marke geschützt werden. Beispiel: Odolflasche
Klang- oder Hörmarken
Soweit ein Klangbild dazu geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen von anderen zu unterscheiden, kann dieses auch als Marke eingetragen werden. Hierbei beansprucht der Anmelder Schutz für bestimmte Tonfolgen, Melodien oder Jingles. Beispiel: Werbejingle der Deutschen Telekom.
Abstrakte Farbmarken
Bestimmte Farbtöne ohne eine bestimmte Formgebung können als Marke schutzfähig sein, wenn sie unterscheidungsfähig sind. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass dies nur in Ausnahmefällen vorliegen dürfte. Ein solche Ausnahme wurde bisher nur dann angesehen, wenn eine bestimmte Farbe überdurchschnittlich mit einem bestimmten Unternehmen in Verbindung gebracht werden konnte. Beispiel: „Margenta/grau“ für die Deutsche Telekom.
Zahlen/Buchstaben
Auch Zahlen und Buchstaben können als Marke eintragungsfähig sein, wenn sie Unterscheidungskraft besitzen. Beispiel: „4711“
Auch Domainnamen können als Marke eingetragen werden, wenn sie im Bereich der Second-Level-Domain Unterscheidungskraft haben. Dabei ist jedoch zu beachten, dass Markenelemente wie http:// oder „.de“ als typische nicht schutzfähige Bestandteile von Internet-Adressen angesehen werden, denen der Verkehr keinen markenmäßig kennzeichnenden Charakter beimisst.