BGH: Kein Schadensersatzanspruch bei nicht ausreichend gesichertem WLAN
Nach einer aktuellen Entscheidung des für Urheberrechtsverletzungen I. Senats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.Mai 2010, AZ: I ZR 121/08) können Privatpersonen, gemäß der Pressemeldung des BGH, auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der WLAN-Anschluss nicht ausreichend gesichert ist und von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird. In dem vorliegenden Fall wurde ein Anschlussinhaber wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Sommer unseres Lebens“ in einer Tauschbörse (Filesharing-Netzwerke) auf Unterlassung, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 12. Mai 2010