·Guido Kluck, LL.M.
Vertragsangebot per WhatsApp gilt als Antrag unter Abwesenden – Vier-Wochen-Grenze und Praxisfolgen (OLG Frankfurt, 9 U 27/25)
Ein Messenger, zwei Freunde, 150.000 Euro und die Frage: Wann ist ein per WhatsApp übermitteltes Angebot noch wirksam? Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG Frankfurt a.M.,…
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