AG München: Kein urheberrechtlicher Schutz für durch generative KI erstellte Logos (AG München, Urt. v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25)
Das Amtsgericht München hat in einer wegweisenden Entscheidung klargestellt: Logos, die maßgeblich mithilfe generativer Künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt wurden, genießen dann keinen urheberrechtlichen Schutz, wenn der menschliche Gestaltungsbeitrag nicht hinreichend die Persönlichkeit des Urhebers zum Ausdruck bringt. Diese Entscheidung (AG München, Urt. v. 13.02.2026 – 142 C 9786/25) wirft wichtige Fragen für kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbständige und Verbraucher auf, die KI-gestützte Grafiken nutzen oder schützen möchten. Lesen Sie weiter, wenn Sie wissen möchten, welche […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 24. Februar 2026