Rasch unterliegt mangels eindeutiger IP-Adresse vor dem LG Frankfurt
Die Kollegen GGR Rechtsanwälte weisen auf ein aktuelles am 9. Februar 2012 ergangene Urteil des Landgericht Frankfurt (AZ: 2-03 O 394/11) hin, welches gegen die Rechtsanwälte Rasch in einem sog. Filesharingfall ergangen ist. Mit diesem Urteil wurde eine einstweilige Verfügung wegen des angeblichen öffentlichen Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke aufgehoben, weil die Kanzlei Rasch den notwendigen Verfügungsanspruch aus § 97 UrhG und die Passivlegitimation des Beklagten nicht glaubhaft gemacht habe, weil erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 29. März 2012