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Aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und Praxistipps aus dem Wirtschaftsrecht – von unseren Rechtsanwälten für Sie eingeordnet.

·Guido Kluck, LL.M.

Wenn eine Xing‑Nachricht an die falsche Person geht: Immaterieller Schadensersatz nach DSGVO (BGH VI ZR 97/22)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2026 (Az. VI ZR 97/22) klargestellt, dass immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn durch eine unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten ein kurzzeitiger Kontrollverlust oder die begründete Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung entsteht. Das Gericht folgte damit der Vorabentscheidung des EuGH in C‑655/23 (4. September 2025). Der BGH bejahte im konkreten Fall eines Bewerbungsverfahrens (fehlgeleitete Xing‑Nachricht) den Schadensanspruch dem Grunde nach, verneinte jedoch einen Unterlassungsanspruch nach nationalem Recht mangels Wiederholungsgefahr, weil das Unterlassungsbegehren zu eng auf die konkrete frühere Fehlleitung beschränkt war. Für Unternehmen, Recruiter und kleine sowie mittlere Arbeitgeber bedeutet das Urteil: Fehlerszenarien in Kommunikationsprozessen sind ernst zu nehmen, schon eine einzelne Fehlversendung kann immateriellen Schadensersatz auslösen, Nachweispflichten bleiben bestehen, und Abmahnungen bzw. Unterlassungsanträge müssen abstrakt genug formuliert werden, um Wiederholungsgefahr darzustellen. LEGAL SMART empfiehlt eine systematische Überprüfung von Bewerbermanagement‑Prozessen, technische und organisatorische Maßnahmen gegen Fehlversendungen, klare Protokolle für Datenpannen, sofortige Benachrichtigung betroffener Personen bei hohem Risiko sowie Schulungen des HR‑Teams.

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