Anwaltliches Inkasso

Inkasso für Unternehmen: Offene Forderungen eintreiben – ab 1 €

Ihre externe Rechtsabteilung treibt offene Rechnungen für Sie ein – unbegrenzt, auch Kleinstbeträge, mit kostenlosem außergerichtlichem Mahnverfahren. Enthalten im LEGAL SMART Rechtsschutz zum monatlichen Festpreis.

800 €offene Forderung

Bei 800 € offener Forderung rechnet heute jeder kurz nach und lässt es. Liegt die Durchsetzung im Beitrag, kippt diese Rechnung.

Forderungen eintreiben

Wie treibe ich offene Forderungen ein?

Offene Forderungen treiben Sie stufenweise ein: Zahlungserinnerung, Verzug des Schuldners, anwaltliche Mahnung, gerichtliches Mahnverfahren und – wenn nötig – Zwangsvollstreckung. Die meisten Unternehmen scheitern nicht am Recht, sondern daran, dass niemand die Forderung konsequent nachhält.

01
Zahlungserinnerung

Eine freundliche Erinnerung nach Fälligkeit klärt Versehen. Sie kann zugleich als Mahnung im Sinne des § 286 Abs. 1 BGB wirken, wenn sie eindeutig zur Zahlung auffordert.

02
Verzug

Mit Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen und den Ersatz des Verzugsschadens. Ab hier lohnt sich Konsequenz.

03
Anwaltliche Mahnung

Das anwaltliche Mahnschreiben mit Fristsetzung zeigt dem Schuldner, dass Sie die Forderung ernsthaft durchsetzen. Im LEGAL SMART Rechtsschutz ist dieser Schritt kostenlos.

04
Gerichtliches Mahnverfahren

Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, führt der Mahnbescheid nach §§ 688 ff. ZPO schnell und ohne mündliche Verhandlung zu einem Vollstreckungstitel – sofern kein Widerspruch erhoben wird.

05
Zwangsvollstreckung

Mit dem Vollstreckungsbescheid oder einem Urteil kann die Forderung zwangsweise beigetrieben werden, etwa durch den Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung.

Verzug

Wann ist der Schuldner im Verzug?

Der Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach einer Mahnung nicht zahlt, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin verstrichen ist oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde.

  • Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB): Zahlt der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht, tritt Verzug ein.
  • Kalendermäßige Bestimmung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB): Ist ein Zahlungsdatum nach dem Kalender bestimmt („zahlbar bis 15.11.“), bedarf es keiner Mahnung.
  • 30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB): Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung tritt Verzug auch ohne Mahnung ein. Gegenüber Verbrauchern nur bei einem besonderen Hinweis auf diese Folge in der Rechnung.

Verzug setzt außerdem voraus, dass der Schuldner die Verzögerung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB). Klare Zahlungsziele in Ihren AGB und Zahlungsbedingungen schaffen hier von Anfang an Klarheit. Mehr zu Verträgen mit Ihren Kunden finden Sie im Bereich Vertragsrecht.

Verzugszinsen

Welche Verzugszinsen und Pauschalen können Sie verlangen?

Ab Verzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Geschäften ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB). Ist der Schuldner kein Verbraucher, kommt eine Verzugspauschale von 40 € hinzu (§ 288 Abs. 5 BGB).

AnspruchGegenüber VerbrauchernIm B2B-Geschäft
Verzugszinsen5 Prozentpunkte über Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)9 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Entgeltforderungen (§ 288 Abs. 2 BGB)
Verzugspauschale–40 € (§ 288 Abs. 5 BGB)
Weiterer VerzugsschadenJa, einschließlich RechtsverfolgungskostenJa, einschließlich Rechtsverfolgungskosten

Die 40-€-Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Neben den Zinsen können Sie den weiteren Verzugsschaden verlangen (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB) – dazu zählen grundsätzlich auch die Kosten der Rechtsverfolgung nach Verzugseintritt.

Anwaltliches Inkasso

Anwaltliches Inkasso oder Inkassobüro – was ist der Unterschied?

Ein Inkassobüro darf Forderungen einziehen, aber keine umfassende Rechtsberatung leisten und Sie nicht im streitigen Gerichtsverfahren vertreten. Beim anwaltlichen Inkasso prüft ein Rechtsanwalt die Forderung, berät Sie bei Einwänden des Schuldners und kann Sie bis ins gerichtliche Verfahren vertreten.

Inkassodienstleister benötigen für ihre Tätigkeit eine Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Ihre Befugnis ist auf die Forderungseinziehung beschränkt. Bestreitet der Schuldner die Forderung – etwa mit dem Einwand mangelhafter Leistung –, ist eine rechtliche Bewertung gefragt. Genau hier liegt der Vorteil des anwaltlichen Inkassos: Sie haben von Anfang an einen Ansprechpartner, der die Forderung rechtlich einordnet und das weitere Vorgehen aus einer Hand begleitet.

Mahnverfahren

Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?

Das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) beginnt mit einem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen zentralen Mahngericht, der online gestellt wird. Widerspricht der Schuldner nicht binnen zwei Wochen, kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden – ein Vollstreckungstitel, gegen den nur noch binnen zwei Wochen Einspruch möglich ist.

  1. Antrag auf Mahnbescheid: Das Mahngericht prüft nicht, ob die Forderung tatsächlich besteht, sondern nur die formalen Voraussetzungen. Rechtsanwälte stellen den Antrag in maschinell lesbarer Form.
  2. Zustellung und Widerspruchsfrist: Der Schuldner kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Widerspruch einlegen.
  3. Vollstreckungsbescheid: Bleibt der Widerspruch aus, wird auf Antrag der Vollstreckungsbescheid erlassen. Er steht einem Versäumnisurteil gleich.
  4. Einspruch: Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig.
  5. Streitiges Verfahren: Legt der Schuldner Widerspruch oder Einspruch ein, wird die Sache auf Antrag an das zuständige Prozessgericht abgegeben und dort im streitigen Verfahren entschieden.

Den Weg bis dahin – die vorgerichtliche Geltendmachung Ihrer Forderung mit anwaltlicher Mahnung – übernimmt Ihre externe Rechtsabteilung im LEGAL SMART Rechtsschutz.

Verjährung

Wann verjähren offene Forderungen?

Offene Forderungen verjähren regelmäßig nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie von Schuldner und anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB) – deshalb endet sie typischerweise am 31. Dezember.

Eine einfache Mahnung oder Zahlungserinnerung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie unter anderem durch die Zustellung eines Mahnbescheids oder die Erhebung einer Klage (§ 204 Abs. 1 BGB).

Jahresende im Blick behalten: Forderungen, die im Jahr 2023 entstanden sind, verjähren in der Regel mit Ablauf des 31.12.2026. Lassen Sie ältere offene Rechnungen rechtzeitig vor Jahresende prüfen.
Kleinbeträge

Lohnt sich Inkasso auch bei Kleinbeträgen?

Ja – wenn die Durchsetzung nicht pro Fall bezahlt werden muss. Im LEGAL SMART Rechtsschutz ist das außergerichtliche Inkasso ab 1 € im monatlichen Festpreis enthalten, sodass sich auch kleine offene Rechnungen eintreiben lassen.

Viele Unternehmen schreiben kleinere Beträge ab, weil Aufwand und Kosten der Durchsetzung in keinem Verhältnis zur Forderung zu stehen scheinen. Summiert über ein Jahr kommt dabei oft ein erheblicher Betrag zusammen. Mit einem Festpreismodell entfällt die Einzelfallabwägung: Sie geben jede offene Forderung ab, Ihre Rechtsabteilung kümmert sich.

Ablauf

Wie läuft Inkasso mit LEGAL SMART ab?

Sie übergeben offene Forderungen an Ihre externe Rechtsabteilung, wir übernehmen das außergerichtliche Mahnverfahren und halten die Forderung nach. Sie werden nur einbezogen, wenn eine Entscheidung ansteht.

01
Rechtsschutz abschließen

Sie wählen den LEGAL SMART Rechtsschutz mit 1, 3 oder 5 Jahren Laufzeit. Inkasso ist in allen Laufzeiten enthalten.

02
Forderung übergeben

Sie senden uns Rechnung und Kundendaten – für jede offene Forderung, ohne Mengenbegrenzung und ab 1 €.

03
Anwaltliche Mahnung

Wir prüfen die Forderung und führen das außergerichtliche Mahnverfahren durch – kostenlos im Rahmen Ihres Beitrags.

04
Nachhalten statt nachfassen

Fristen und Zahlungseingänge überwacht Ihre Rechtsabteilung. Sie müssen nichts nachhalten.

05
Gerichtlich weiter – nur nach Absprache

Zahlt der Schuldner nicht oder bestreitet er die Forderung, beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

LEGAL SMART Rechtsschutz

Was ist im LEGAL SMART Rechtsschutz enthalten?

Inkasso ist kein Einzelprodukt, sondern Teil Ihrer externen Rechtsabteilung zum monatlichen Festpreis.

Inkasso & Forderungsmanagement
ab 89,00 € im Monat zzgl. USt.
  • Inkasso unlimited, auch von Kleinstbeträgen (ab 1 €)
  • Kostenloses außergerichtliches Mahnverfahren
  • Anzahl der Forderungen nicht begrenzt
  • Forderungsmanagement durch Ihre Rechtsabteilung – Sie müssen nichts nachhalten
  • Enthalten in allen Laufzeiten (1, 3 und 5 Jahre)
Zum Rechtsschutz
Ihre externe Rechtsabteilung
  • Fester anwaltlicher Ansprechpartner
  • Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden
  • Vertragsprüfung
  • Markenanmeldung
  • Datenschutz- und Website-Prüfung
Kostenlose Erstberatung

Preis abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit.

Kostenlose Erstberatung unter 030 69 20 51 750

Sie sind unsicher, ob der Rechtsschutz zu Ihrem Unternehmen passt? Sprechen Sie uns unverbindlich an.

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FAQ

Häufige Fragen zum Inkasso für Unternehmen

Ist Inkasso im LEGAL SMART Rechtsschutz wirklich unbegrenzt?
Ja. In allen Laufzeiten des LEGAL SMART Rechtsschutzes (1, 3 und 5 Jahre) ist Inkasso unlimited enthalten – auch für Kleinstbeträge ab 1 €. Die Anzahl der Forderungen, die Sie uns übergeben, ist nicht begrenzt.
Was kostet das außergerichtliche Mahnverfahren?
Das außergerichtliche Mahnverfahren ist im monatlichen Beitrag des LEGAL SMART Rechtsschutzes enthalten. Für die anwaltliche Mahnung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
Was ist beim Inkasso im LEGAL SMART Rechtsschutz enthalten?
Enthalten ist die vorgerichtliche Geltendmachung Ihrer offenen Forderungen: Ihre Rechtsanwälte prüfen die Forderung, mahnen den Schuldner anwaltlich und führen das außergerichtliche Mahnverfahren – unbegrenzt, auch für Kleinstbeträge ab 1 €.
Ab welchem Betrag lohnt es sich, eine Forderung eintreiben zu lassen?
Im LEGAL SMART Rechtsschutz ab 1 €. Weil das außergerichtliche Inkasso im Festpreis enthalten ist, entfällt die Abwägung, ob sich die Durchsetzung einer kleinen Forderung wirtschaftlich rechnet.
Muss ich mich nach der Übergabe noch um die Forderung kümmern?
Nein. Das Forderungsmanagement liegt bei Ihrer externen Rechtsabteilung. Wir überwachen Fristen und Zahlungseingänge und melden uns bei Ihnen, wenn eine Entscheidung erforderlich ist – etwa wenn der Schuldner die Forderung bestreitet.
Was passiert, wenn der Schuldner die Forderung bestreitet?
Dann prüfen wir als Rechtsanwälte die Einwände und beraten Sie, ob und wie die Forderung weiter durchgesetzt werden sollte. Auf Wunsch vertreten wir Sie auch im anschließenden gerichtlichen Verfahren.
Wann verjähren offene Rechnungen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und Sie von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine einfache Mahnung hemmt die Verjährung nicht, die Zustellung eines Mahnbescheids dagegen schon (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Kann ich mich vorab kostenlos beraten lassen?
Ja. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung oder rufen Sie uns unter 030 69 20 51 750 an. Wir klären mit Ihnen, ob der LEGAL SMART Rechtsschutz zu Ihrem Unternehmen passt.

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Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung – wir zeigen Ihnen, wie Inkasso im LEGAL SMART Rechtsschutz funktioniert.

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