Kurz gesagt: Die Rechtsschutzversicherung zahlt, wenn es zum Streit kommt. Die Anwaltsflatrate arbeitet davor – bei Verträgen, Werbung, Datenschutz, Personal und offenen Rechnungen. In den meisten Unternehmen entstehen die meisten Rechtsfragen genau dort, lange bevor ein Gericht beteiligt ist.
| Firmenrechtsschutz-Versicherung (Regelfall) | LEGAL SMART Rechtsschutz | |
|---|---|---|
| Wann hilft es? | Wenn ein Rechtsstreit entstanden ist, vor allem im Gerichtsverfahren | Laufend und vorher: bevor aus einer Frage ein Streit wird |
| Vorbeugende Beratung | In der Regel nicht versichert | Inklusive, so oft Sie fragen |
| Verträge und AGB | Prüfung und Erstellung in der Regel nicht versichert | Vertragsprüfung inklusive, AGB je nach Laufzeit |
| Marke, Datenschutz, Werbung | In der Regel nicht versichert | Markenanmeldung, Website-/Datenschutzprüfung, Werbecheck inklusive |
| Offene Forderungen | Je nach Tarif, oft erst ab Streitfall | Inkasso ab 1 €, kostenloses außergerichtliches Mahnverfahren |
| Wartezeit | Für viele Leistungsarten, häufig 3 Monate | Keine – alles ab Vertragsbeginn |
| Selbstbeteiligung | Üblich | Keine |
| Ablauf | Schadensmeldung, Deckungsanfrage, Anwaltssuche | Direkt zum festen Anwalt, Rückmeldung in der Regel binnen 24 Stunden |
| Gerichtsverfahren | Kosten versichert (Kernleistung) | Nicht im Beitrag, gesondert zu reduzierten Stundensätzen |
| Kosten | Jahresprämie, abhängig von Umsatz, Mitarbeitern und Bausteinen | ab 89,00 € im Monat zzgl. USt., abhängig von Größe und Laufzeit |
Die Angaben zu Rechtsschutzversicherungen beschreiben den Regelfall im Markt; maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihres Tarifs. Der LEGAL SMART Rechtsschutz ist keine Versicherung, sondern ein anwaltlicher Beratungsvertrag mit der LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn es bereits zum Streit gekommen ist – vor allem die Kosten eines Gerichtsverfahrens. Eine Anwaltsflatrate wie der LEGAL SMART Rechtsschutz ist ein anwaltlicher Beratungsvertrag: Sie erhalten laufend anwaltliche Arbeit, bevor aus einer Frage ein Streit wird – Vertragsprüfung, Abmahnschutz, Datenschutz, Inkasso, Markenanmeldung.
Nein. Der LEGAL SMART Rechtsschutz ist ein Beratungsvertrag mit einer Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie erreichen Ihren Anwalt direkt, ohne Schadensmeldung, ohne Deckungsanfrage und ohne Selbstbeteiligung. Pauschalvergütungen für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zulässig (§ 34 RVG, § 4 RVG).
Typischerweise nicht versichert sind die vorbeugende Beratung, das Erstellen und Prüfen von Verträgen und AGB, Markenanmeldungen, Datenschutz-Dokumentation sowie Streitigkeiten, die schon vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit entstanden sind. Vertragsrechtsschutz für Unternehmen ist häufig nur eingeschränkt oder gegen Aufpreis erhältlich. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Tarifs.
Nein. Der LEGAL SMART Rechtsschutz greift für alles, was ab Vertragsbeginn entsteht, ohne Wartezeit. Rechtsschutzversicherungen sehen für viele Leistungsarten eine Wartezeit vor, häufig drei Monate.
Der LEGAL SMART Rechtsschutz kostet ab 89,00 € im Monat zzgl. USt. – abhängig von Unternehmensgröße und Laufzeit (1, 3 oder 5 Jahre). Für Leistungen aus dem Katalog entsteht kein zusätzliches Honorar, unabhängig von Anzahl und Streitwert. Gerichtliche Verfahren sind nicht Teil des Beitrags und werden gesondert vergütet.
Für viele Unternehmen ja, denn beides deckt unterschiedliche Phasen ab: Die externe Rechtsabteilung arbeitet vor dem Streit und sorgt dafür, dass möglichst selten einer entsteht. Die Versicherung trägt das Kostenrisiko, wenn es doch vor Gericht geht. Wer nur eines wählt, sollte wissen, welche Phase dann ungeschützt bleibt.
Die Anwaltsflatrate passt, wenn Sie regelmäßig Verträge schließen, Mitarbeiter beschäftigen, Werbung und eine Website betreiben, offene Rechnungen haben oder eine Marke aufbauen – also überall dort, wo die Arbeit vor dem Streit liegt.
Die Versicherung passt zusätzlich, wenn Ihr Unternehmen ein spürbares Prozessrisiko hat, etwa bei häufigen arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen oder Schadensersatzforderungen, deren Verfahrenskosten Sie absichern möchten.
Beides schließt sich nicht aus. Ihre Versicherung trägt die Kosten des Verfahrens; Ihre externe Rechtsabteilung sorgt dafür, dass Sie möglichst selten eines führen.
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