LG München I: Haftpflichtkasse muss für Corona-Schließung entschädigen
Das Landgericht München I (Az. 12 O 5868/20) hat am 22.10.2020 einer Klage gegen eine Versicherung wegen einer coronabedingten Betriebsschließung stattgegeben. Geklagt hatte die Betreiberin eines Münchener Gasthauses. Die Gaststätte Sankt Emmeramsmühle erstritt fast 430.000 Euro. Eine den Versicherungsschutz einschränkende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen tat das LG als unwirksam – da intransparent – ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig! Versicherer verweigern Zahlung Viele Gasthäuser sind für den Fall versichert, dass sie vorübergehend schließen […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 27. Oktober 2020