- erstmalige Abmahnung in
- einfach gelagerten Fällen mit einer nur
- unerheblichen Rechtsverletzung
- außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
Frage der Woche: Die Voraussetzungen des §97a Abs.2 UrhG
Vor kurzem haben wir unsere Aktion "Frage der Woche" gestartet. Aus den uns zugesandten Fragen suchen wir dabei die Themen aus, die am meisten nachgefragt werden. Wir möchten uns auf diesem Wege zunächst für Ihre Fragen bedanken.
In der vergangenen Woche erreichten uns eine Vielzahl an Zuschriften zu dem Thema "Abmahnung" und Voraussetzungen des § 97 a Abs.2 UrhG, mit anderen Worten: "Wann erhält man die Privilegierung, dass die Abmahnkosten auf einen Betrag von EUR 100,- gedeckelt sind"?
Die Regelung des § 97 a Abs.2 UrhG findet dann Anwendung, wenn 4 Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind.