LEGAL SMART Rechtsnews

Recht verständlich erklärt

Aktuelle Urteile, Gesetzesänderungen und Praxistipps aus dem Wirtschaftsrecht – von unseren Rechtsanwälten für Sie eingeordnet.

·Guido Kluck, LL.M.

Markenverletzung UWG Anspruch vor OLG Frankfurt begrenzt

Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Beschluss vom 03.02.2026 - 6 W 165/25 entschieden, dass ein Wettbewerber eine behauptete Verletzung fremder Markenrechte nicht ohne Weiteres über das UWG verfolgen kann. §§ 143, 143a MarkenG sind nach der Entscheidung keine Marktverhaltensregeln im Sinne von § 3a UWG. Auch die herangezogenen Ansätze über Hehlerei, Betrug, Geldwäsche und eine Irreführung über die Verkehrsfähigkeit blieben ohne Erfolg. Für Händler und Mitbewerber zeigt die Entscheidung, dass Markenrechte grundsätzlich vom Markeninhaber selbst durchgesetzt werden.

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·Guido Kluck, LL.M.

Influencer-Marketing ohne Werbelabel bei eigener Marke

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 21.05.2026, Az. 15 U 99/24, entschieden, dass Werbung für eine eigene Marke auf Instagram nicht zwingend als Werbung gekennzeichnet werden muss. Voraussetzung ist, dass der kommerzielle Zweck für den durchschnittlichen Instagram-Nutzer unmittelbar aus den Umständen erkennbar ist. Außerdem kann ein gut sichtbarer Link unterhalb der Bio auf eine Webseite mit vollständigem Impressum die Anforderungen des § 5 Abs. 1 DDG erfüllen. Kurzzeitige technische Störungen reichen nach der Entscheidung nicht automatisch für einen Impressumsverstoß aus.

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·Guido Kluck, LL.M.

Wackelt das EU-US Data Privacy Framework nach Trump v. Slaughter

Das EU-US Data Privacy Framework gilt trotz der Entscheidung des U.S. Supreme Court in Trump v. Slaughter weiterhin. Das Urteil schwächt jedoch die institutionelle Unabhängigkeit der FTC, auf deren Kontrollfunktion die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluss mitgestützt hat. Unternehmen sollten deshalb ihre US-Datenübermittlungen, DPF-Zertifizierungen, Standardvertragsklauseln und Transfer Impact Assessments überprüfen. Ein sofortiger Stopp von Datentransfers ist nicht erforderlich, eine belastbare Dokumentation und ein Plan B sind aber sinnvoll.

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·Guido Kluck, LL.M.

Wenn eine Xing‑Nachricht an die falsche Person geht: Immaterieller Schadensersatz nach DSGVO (BGH VI ZR 97/22)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23. Juni 2026 (Az. VI ZR 97/22) klargestellt, dass immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO grundsätzlich auch dann zu bejahen ist, wenn durch eine unbefugte Weitergabe personenbezogener Daten ein kurzzeitiger Kontrollverlust oder die begründete Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung entsteht. Das Gericht folgte damit der Vorabentscheidung des EuGH in C‑655/23 (4. September 2025). Der BGH bejahte im konkreten Fall eines Bewerbungsverfahrens (fehlgeleitete Xing‑Nachricht) den Schadensanspruch dem Grunde nach, verneinte jedoch einen Unterlassungsanspruch nach nationalem Recht mangels Wiederholungsgefahr, weil das Unterlassungsbegehren zu eng auf die konkrete frühere Fehlleitung beschränkt war. Für Unternehmen, Recruiter und kleine sowie mittlere Arbeitgeber bedeutet das Urteil: Fehlerszenarien in Kommunikationsprozessen sind ernst zu nehmen, schon eine einzelne Fehlversendung kann immateriellen Schadensersatz auslösen, Nachweispflichten bleiben bestehen, und Abmahnungen bzw. Unterlassungsanträge müssen abstrakt genug formuliert werden, um Wiederholungsgefahr darzustellen. LEGAL SMART empfiehlt eine systematische Überprüfung von Bewerbermanagement‑Prozessen, technische und organisatorische Maßnahmen gegen Fehlversendungen, klare Protokolle für Datenpannen, sofortige Benachrichtigung betroffener Personen bei hohem Risiko sowie Schulungen des HR‑Teams.

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