·Guido Kluck, LL.M.
Rückabwicklung Kfz-Kaufvertrag bei Sachmangel am Auto
Das OLG Celle hat mit Urteil vom 09.07.2026, Az.: 7 U 15/26, die Rückabwicklung eines Kraftfahrzeugkaufvertrages wegen eines Sachmangels zugesprochen. Das Fahrzeug war wegen eines sicherheitsrelevanten technischen Fehlers nicht fahrtüchtig, und die Nachbesserung war bei Zugang der Rücktrittserklärung nicht abgeschlossen. Nach § 475d Abs. 1 Nr. 1 BGB war eine weitere Fristsetzung entbehrlich, weil seit der Mangelanzeige eine angemessene Frist verstrichen war. Beruft sich der Unternehmer auf Herstellervorgaben, muss er konkret darlegen, warum die Mangelbeseitigung innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich war.
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