Vergütung auf null: LG Darmstadt sieht zu geringen Eigenanteil eines Gutachters beim Einsatz von KI-Tool
Das Landgericht Darmstadt hat mit Beschluss vom 10.11.2025 entschieden, dass die Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen auf EUR 0,00 festgesetzt werden kann, wenn nicht erkennbar ist, dass das Gutachten persönlich vom bestellten Experten erstellt wurde und wesentliche Teile offenbar mithilfe einer Künstlichen Intelligenz (KI) entstanden sind (Az. 19 O 527/16). Der Fall ist ein prägnantes Signal dafür, wie streng Gerichte bei der Offenlegungspflicht und der persönlichen Erstattung von Gutachten künftig urteilen werden. Lesen Sie, was genau […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 12. Februar 2026