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Bußgeldrechner: Aktueller Bußgeldkatalog | LEGAL SMART

BUSSGELD
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LEGAL SMART

Prüfen Sie direkt online, ob sich ein Einspruch lohnt!

Zu schnell gefahren, Rotlichtverstoß oder zu geringer Abstand?

Finden Sie heraus mit welcher Strafe Sie rechnen müssen und prüfen Sie mit wenigen Klicks, ob es sinnvoll ist gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

1.Verstoß
2.Einspruch prüfen
3.Einwendungen
4.Ergebnis - Pro & Contra
Question 1

Description 1

Question 2

Description 2

Ort des Verstoßes

Question 3

Description 3

Tempoüberschreitung
Question 4

Description 4

Kraftfahrzeugart

Question 5

Description 5

Geschwindigkeit
Question 6

Description 6

Abstand weniger
Question 7

Description 7

Kraftfahrzeugart

Question 8

Description 8

Soll das Rotlicht einer Ampel oder ein Grünpfeil (Blech) missachtet worden sein?

Question 9

Description 9

Hat die Ampel schon länger als 1 Sekunde rot angezeigt?

Question 10

Description 10

Wurden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kam es zu einem Unfall?

Question 11

Description 11

Wurden andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder kam es zu einem Unfall?

Question 12

Description 12

Handelt es sich bei dem anderen Verkehrsteilnehmer um einen Fußgänger/Radfahrer?

Question 13

Description 13

Fahrzeugart

Geldbuße, Fahrverbot, Punkte

Geldbuße
-

Fahrverbot
-

Punkte:
-
Bitte beachten Sie, dass unser Online Assistent nur den Regelsatz berechnet. In Ihrem konkreten Fall können sich Änderungen in Form von Erhöhungen oder Ermäßigungen ergeben, die von Ihrem individuellen Fall abhängen. Es kann daher zu einer Erhöhung des Bußgeldregelsatzes oder zusätzlich zur Verhängung eines Fahrverbotes kommen, falls Sie bereits mehrere Voreintragungen über ähnliche oder gleiche Verstöße haben. Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Bitte führen Sie zuerst die Bußgeldberechnung aus

Lohnt sich ein Einspruch?

Wenn Sie prüfen wollen, ob es sich lohnt gegen den Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen, beantworten Sie uns einfach ein paar Fragen und erhalten Sie eine rechtliche Einschätzung direkt online über unseren Online Assistenten.

Haben Sie bereits ein Schriftstück erhalten?

Um was für ein Schriftstück handelt es sich?
Wem wurde der Zeugenfragebogen zum Ausfüllen zugesandt?
Haben Sie das Verwarnungsgeld bereits bezahlt?
Firma ist Halter und hat den Bogen an Sie zum Ausfüllen weitergeleitet?
Sie sind selbst Firmeninhaber bzw. Geschäftsführer?
Haben Sie den Verkehrsverstoß selbst begangen?
Handelt es sich bei dem Verkehrssünder um einen (Familien-)Angehörigen?
Wurden Sie direkt nach dem Verkehrsverstoß angehalten?
Wurde Ihnen ein Beweisfoto zugesandt?
Kann man Sie persönlich identifizieren?
Das Originalfoto in den Papier-Akten der Behörde hat üblicherweise eine bessere Qualität als die Ihnen zur Verfügung gestellte Schwarz-Weiß-Kopie. Gegebenenfalls können Sie das Tatfoto auch online einsehen. Unsere Anwälte können für Sie jederzeit auch Akteneinsicht nehmen.

Haben Sie bereits Punkte im Fahreignungsregister?

Wollen Sie einen Antrag auf Punkte-Auskunft an das Kraftfahrt-Bundesamt stellen?
Bitte beachten Sie, dass etwaige Fristen trotz des Auskunftsantrages weiterlaufen und eingehalten werden müssen.

Läuft noch ein anderes Bußgeldverfahren?

Wurde der Verstoß während der Probezeit („Führerschein auf Probe“) begangen?

Ist bereits ein Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen, der in der Probezeit begangen wurde?

Ist das Fahrzeug auf Sie zugelassen?

Haben Sie Einwendungen?

Eventuell können Einwendungen dazu führen, dass ausnahmsweise von einem Fahrverbot abgesehen oder das Bußgeld reduziert wird. Für den Fall, dass die Einwände dazu führen, dass das Bußgeld unter 60 Euro festgesetzt wird, erfolgt keine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister.
Mit den nachfolgenden Fragen wird ermittelt, ob bei Ihnen ein Ausnahmefall vom Regeltatbestand vorliegt!
Bitte beachten Sie, wenn es gelingt, dass von einem Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen wird, dann wird in der Regel das Bußgeld deutlich erhöht.

Täterbezogene Einwendungen

Bitte beachten Sie, dass falls es gelingt aufgrund von täterbezogenen Einwendungen ein Fahrverbot abzuwenden, in der Regel dafür das Bußgeld deutlich erhöht wird.

Liegt bei Ihnen eine Gehbehinderung vor und sind Sie zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen?
Sind Sie Berufskraftfahrer?
Droht Arbeitsplatzverlust aufgrund des Fahrverbots?
Steht der Arbeitgeber als Zeuge für den drohenden Arbeitsplatzverlust zur Verfügung?
Würde das Fahrverbot eine wesentliche Beeinträchtigung der beruflichen Tätigkeit für Sie bedeuten und dadurch zu einer Existenzgefährdung führen?
Kommen Sie ohne Führerschein nicht zu Ihrer Arbeitsstätte oder kommen Sie z. B. als Vertreter nicht zu Ihren Kunden (Außendienstmitarbeiter)?
Können Sie während des Fahrverbots die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?
Können Sie zumindest einen Teil des Fahrverbotes mit Urlaub überbrücken?
Können Sie während des Fahrverbots bei anderen mitfahren?
Können Sie sich für die Dauer des Fahrverbotes z.B. ein Hotelzimmer oder eine andere Unterkunft am Ort des Arbeitsplatzes nehmen und bezahlen?
Können Sie sich vorübergehend einen Fahrer leisten?
Würden Sie Ihre finanziellen Verhältnisse vollständig offenlegen?
Haben Sie ein Ehrenamt inne, für das Sie zwingend eine Fahrerlaubnis benötigen?
Können Sie durch Dritte vertreten werden?
Sind Sie alleinerziehend mit mindestens einem minderjährigen Kind (im Alter von bis zu 14 Jahren)?
Leben Sie an einem abgelegenen Wohnort und sind Sie zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen?
Versorgen Sie pflegebedürftige Angehörige?
Sind andere Personen für die Pflege vorhanden?
Können Sie oder die pflegebedürftige Person einen Pflegedienst finanzieren?
Würden Sie und ggf. die pflegebedürftige Person Ihre finanziellen Verhältnisse vollständig offenlegen?

Tatbezogene Einwendungen - Geschwindigkeitsverstoß

Sind Sie davon ausgegangen, dass Sie sich nicht innerorts, sondern außerorts befunden haben?
Wohnen Sie in der Nähe des Tatorts oder befahren Sie die Strecke regelmäßig?
Haben Sie aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit die Geschwindigkeitsbegrenzung missachtet?
Lag bei Ihnen eine besondere Notsituation vor, aufgrund derer Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht eingehalten haben?
Haben Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit überschritten, da hinter Ihnen ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn (Polizei, Krankenwagen, etc.) fuhr und Sie keine andere Möglichkeit hatten diesem sofort freie Bahn zu schaffen?
Sind Sie mit dem fließenden Verkehr gefahren?
War es Ihnen aufgrund eines Fahrzeugs hinter Ihnen nicht möglich, ohne Gefährdung Ihrerseits oder anderer Verkehrsteilnehmer auf die vorgeschriebene Geschwindigkeit herabzubremsen?
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Messung fehlerhaft sein kann? Zweifeln Sie an, dass die Art und Weise der Messung rechtmäßig war?
Haben Sie den Eindruck, dass der Blitzer zu dicht hinter dem Verkehrszeichen aufgestellt war? Oder wurden Sie sogar vor dem Zeichen geblitzt?

Tatbezogene Einwendungen – Abstandsverstoß

Wurde der von Ihnen zum Vordermann eingehaltene Sicherheitsabstand verkürzt, da dieser stark abgebremst hat oder ein anderes Fahrzeug ein- oder ausgeschert ist?

Eine nur ganz vorübergehende Abstandsverringerung wird meist nicht als Verstoß weiterverfolgt. Entscheidend ist, ob der Abstand unmittelbar nach der Abstandsverringerung wieder vergrößert wurde oder ob die Unterschreitung des Abstandes vorwerfbar anhielt. Die Messstrecke im Nahbereich beträgt mehrere hundert Meter und ist genauso wie der Fernbereich auf dem Beweis-Video zu sehen. Einwendungen können vom Gericht anhand des Videos überprüft werden.

Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Messung fehlerhaft sein kann? Zweifeln Sie an, dass die Art und Weise der Messung rechtmäßig war?

Tatbezogene Einwendungen – Rotlichtverstoß

Ist der Verstoß nur durch einen Zeugen (z.B. Polizeibeamten) beobachtet worden?
Haltelinie überfahren, aber unmittelbar danach angehalten?
Haben Sie die Ampel lediglich „umfahren“, z.B. über ein Eckgrundstück oder eine Tankstelle?
Haben Sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Messung fehlerhaft sein kann? Zweifeln Sie an, dass die Art und Weise der Messung rechtmäßig war?
Haben Sie die rote Ampel aufgrund kurzer Unachtsamkeit überfahren?
Konnten Sie aufgrund der Sonneneinstrahlung oder aufgrund einer Blendung durch die Sonne das Rotlicht nicht erkennen und sind irrig davon ausgegangen, dass die Ampel grün zeigt?
Haben Sie aufgrund eines versehentlichen Frühstarts oder aufgrund einer Verwechslung der Spuren auf eine andere Ampel geachtet und deshalb die rote Ampel überfahren? Haben Sie sich am Fahrverhalten anderer Fahrzeugführer neben Ihnen oder am Vordermann orientiert und sind diesen lediglich gefolgt? (Stichwort: Mitzieheffekt)
Haben Sie aus Angst vor einem Auffahrunfall aufgrund eines dicht hinter Ihnen fahrenden Hintermanns die rote Ampel überfahren?
Gehen Sie davon aus, dass die Gelbphase so kurz war, dass der Rotlichtverstoß unvermeidbar war?
Haben Sie die rote Ampel überfahren, weil Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten oder ein rechtzeitiges Anhalten aufgrund von Regennässe oder Glätte nicht möglich war?
Haben Sie bei grün die Haltelinie überfahren und mussten aufgrund stockenden Verkehrs oder eines Staus in der Kreuzung stehenbleiben, während die Ampel auf rot umgeschaltet hat?

Geldbuße, Fahrverbot, Punkte

Geldbuße
-

Fahrverbot
-

Punkte:
-
Bitte beachten Sie, dass der Online Assistent nur den Regelsatz berechnet. Erhöhungen oder Ermäßigungen hängen von Ihrem individuellen Fall ab. Es kann daher zu einer Erhöhung des Bußgeldregelsatzes oder zusätzlich zur Verhängung eines Fahrverbotes kommen, falls Sie bereits mehrere Voreintragungen im Fahreignungsregister haben. Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Gewähr.
Das spricht für eine Verteidigung:
  • Pflegebedürftiger Angehöriger kann nicht gepflegt werden
    Wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen und das drohende Fahrverbot diese Pflege beeinträchtigt, so kann dies womöglich den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes begründen. Und zwar dann, wenn ein Pflegedienst aus finanziellen Gründen nicht beauftragt werden kann. Das müssen Sie allerdings beweisen. Wenn die Vermögensverhältnisse offengelegt werden, kann Ihnen dieser Nachweis unter Umständen gelingen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Ehrenamt
    Wenn Sie ein Ehrenamt ausüben, welches durch ein Fahrverbot beeinträchtigt würde und keine ausreichende Vertretung für Sie besteht, kann dies womöglich den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes begründen.
    Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht!
  • Berufliche Beeinträchtigung durch Fahrverbot
    Ein Wegfall des Fahrverbotes wegen unzumutbarer Härte kommt aus beruflichen Gründen in Betracht. Durch eine nachvollziehbare Darlegung Ihrer Situation und Offenlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse kann ein besseres Ergebnis erzielt werden. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist zu empfehlen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Beweisfoto nicht eindeutig
    Unscharfe oder schlechte Beweisfotos bieten im Einzelfall die Möglichkeit des erfolgreichen Einwandes, nicht selbst gefahren zu sein, wenn die Fahrereigenschaft nicht anderweitig (zum Beispiel durch Anhaltung) nachgewiesen werden kann. Wir empfehlen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Erneuter Probezeitverstoß
    Sie waren in der Probezeit erneut auffällig. Abhängig von der Anzahl und Schwere der früheren Verstöße drohen Probezeit-Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist sinnvoll.
  • Kein Beweisfoto
    Sie haben kein Beweisfoto bekommen. Sollten Sie nicht anderweitig als Fahrer identifiziert werden können (zum Beispiel durch Anhaltung) oder sich nicht doch noch ein Foto in den Akten befinden, so könnte eine Verteidigung erfolgreich sein. Wir empfehlen wir Ihnen daher sich anwaltlich beraten zu lassen.
  • Schreiben an Firma unklar
    Sie wurden zwar als Firma angeschrieben, sind selbst aber weder Firmeninhaber noch Geschäftsführer. Die Firma hat den Zeugenfragbogen auch nicht an Sie zum Ausfüllen weitergeleitet. Wir empfehlen Ihnen, die weitere Vorgehensweise in einem Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht zu klären.
  • Einwand: nur Zeuge
    Wenn Sie zwar die Haltelinie überfahren haben, aber dennoch unmittelbar danach noch vor dem Gefahrenbereich angehalten haben, kann der Tatvorwurf insgesamt entfallen.
    Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: Nur Haltelinie überfahren
    Wenn Sie zwar die Haltelinie überfahren haben, aber dennoch unmittelbar danach noch vor dem Gefahrenbereich angehalten haben, kann der Tatvorwurf insgesamt entfallen.
    Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: Umfahren der Ampel
    Wenn Sie die Ampel (Lichtzeichenanlage) lediglich umfahren haben, z.B. über ein Grundstück (Tankstelle o.ä.), kann der Tatvorwurf insgesamt entfallen. Zur Prüfung und erfolgsversprechenden Darlegung des Sachverhaltes ist ein Rechtsanwalt erforderlich. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: Durch Sonne geblendet
    Wenn Sie glaubhaft schildern und bestenfalls auch beweisen können, dass Sie trotz angepasster Geschwindigkeit an die Sicht- und Witterungsverhältnisse und unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt das Rotlicht aufgrund der Sonne nicht als solches erkennen konnten, kann ein besseres Ergebnis erzielt werden. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: Frühstart / Verwechslung der Spur / Mitzieheffekt
    Wenn Sie glaubhaft schildern können, dass der Rotlichtverstoß ein bloßes Augenblicksversagen darstellt und es zu keiner Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam, kann im Einzelfall unter Umständen ein besseres Ergebnis erzielt werden. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: zu kurze Gelbphase
    Die Dauer der Gelbphase hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab. Die Gelbphase beträgt bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h 3 Sekunden, bei 60 km/h 4 Sekunden und bei 70 km/h 5 Sekunden. Können Sie glaubhaft schildern und beweisen, dass bei Ihnen eine abweichende Ampelschaltung vorgelegen hat, so dass die Gelbphase kürzer als vorgeschrieben war und ein Anhalten vor der Kreuzung oder ein Passieren der Kreuzung nicht möglich war, kann ein besseres Ergebnis erzielt werden.
    Die Überprüfung der Ampelschaltung kann mit hohen Kosten verbunden sein, die in der Regel ein Vielfaches der Geldbuße ausmachen. Kann der Verdacht nicht bestätigt werden, so trägt der Betroffene im Fall einer Verurteilung die angefallenen Kosten. Einen wirksamen Schutz vor diesem erheblichen finanziellen Risiko bietet nur eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung.
  • Einwand: Zu spät gebremst? Nässe? Glätte?
    Wenn Sie nur die Haltelinie überfahren haben, aber dennoch unmittelbar danach noch vor dem Gefahrenbereich angehalten haben, kann der Tatvorwurf insgesamt entfallen. Dies jedoch in der Regel nur dann, wenn Ihre Fahrweise an die Sicht- und Witterungsverhältnisse angepasst war und die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde. Wir empfehlen Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Punkte in Flensburg
    Wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig, wächst das Punktekonto weiter an. Sollten die alten Punkte zusammen mit dem neuen Verstoß mehr als 3 Punkte ergeben, drohen Punkte-Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde: Wir empfehlen Ihnen eine Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Einwand: Schild war verdeckt
    Konnten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Baustelle, eines Lkws oder bspw. aufgrund Baumwuchs nicht erkennen, und können Sie dies glaubhaft schildern, so bestehen Chancen, dass ein Fall von leichter Fahrlässigkeit vorliegt. Ein besseres Ergebnis kann erzielt werden.
  • Aussageverweigerungsrecht
    Im Anhörungsbogen müssen Sie nur die Pflichtangaben machen. Im Übrigen steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu.
  • Schlechtes Beweisfoto
    Sie sind auf dem Beweisfoto nicht erkennbar. Dieser Umstand bietet im Einzelfall die Möglichkeit des erfolgreichen Einwandes, nicht selbst gefahren zu sein, wenn die Fahrereigenschaft nicht anderweitig (zum Beispiel durch Anhaltung) nachgewiesen werden kann.
  • Punktestand nicht bekannt
    Sie wissen nicht, ob Sie bereits Punkte in Flensburg haben. Sollten bereits Punkte eingetragen sein und diese zusammen mit dem neuen Verstoß mehr als 3 Punkte ergeben, drohen kostenpflichtige Punkte-Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde. Es sollte dringend der Punktestand in Erfahrung gebracht werden.
  • Unbekannte Gefahr durch mögliche weitere Punkte

    Es droht eventuell die Erhöhung des Punktestandes durch ein noch nicht bekanntes anderes Bußgeldverfahren. Dies kann zu kostenpflichtigen Punkte-Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bis hin zum Führerscheinentzug führen. Sollten Sie sich in der Probezeit befinden, können Probezeit-Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde drohen. Eine anwaltliche Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist sinnvoll.

  • Mobilitätseinschränkende Behinderung

    Wenn Sie eine mobilitätseinschränkende Behinderung haben , kann ein Wegfall des Fahrverbotes wegen unzumutbarer Härte in Betracht kommen.
    Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht!

  • Berufskraftfahrer
    Als Berufskraftfahrer sind Sie existenziell auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen. Jeder Punkt in Flensburg sollte - wenn möglich - vermieden werden.
  • Drohender Arbeitsplatzverlust
    Bei einem Fahrverbot droht Ihnen konkret die Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber würde dies als Zeuge vor Gericht bestätigen. Wenn das Fahrverbot nicht auf andere Weise aufgefangen werden kann, z.B. durch Urlaub, dann könnte dieses eventuell und ganz ausnahmsweise wegen unzumutbarer Härte aufgehoben werden.
    Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht!
  • Alleinerziehend mit Kind
    Wenn Sie alleinerziehend mit einem minderjährigen Kind sind, so kann dies womöglich den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes begründen.
    Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht!
  • Einwand: Ortsschild übersehen
    War es anhand der Bebauung oder fehlender Straßenbeleuchtung nicht offensichtlich, dass Sie sich noch oder schon innerhalb geschlossener Ortschaften befanden, könnte hier ein Fall der leichten Fahrlässigkeit (sog. Augenblicksversagen) vorliegen. Ein besseres Ergebnis könnte erzielt werden.
  • Einwand: Kurze Unachtsamkeit
    Konnten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit nicht erkennen, und können Sie dies glaubhaft schildern, so bestehen Chancen, dass ein Fall von leichter Fahrlässigkeit (sog. Augenblicksversagen) vorliegt. Ein besseres Ergebnis kann erzielt werden.
  • Einwand: Notsituation
    Können Sie die besonderen Umstände einer Notsituation konkret und glaubhaft schildern sowie durch Vorlage von Beweisen belegen, kann dies zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
  • Einwand: Rettungsfahrzeug
    Konnten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgrund einer Ausnahmesituation nicht einhalten und können Sie dies glaubhaft schildern, so bestehen Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird oder ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.
  • Drängler von hinten
    Konnten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeit nur deshalb nicht unmittelbar am Verkehrszeichen einhalten, weil ein „herunterbremsen“ nicht ohne eigene Gefährdung oder Gefährdung Dritter möglich gewesen ist, könnte dies bei konkretem Nachweis oder glaubhafter Schilderung zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.
  • Einwand: Fehlerhafte Messung
    Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass die Art und Weise der Messung nicht ordnungsgemäß war oder die Messung selbst fehlerhaft gewesen sein muss, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt mit der Verteidigung in der Sache zu beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und den Inhalt der Akte auswerten. Hierbei kann er z.B. prüfen, ob das jeweilige Messgerät geeicht und richtig aufgestellt war, ob das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung richtig eingestellt war, etc.
    Die Überprüfung eines Messgerätes ist mit hohen Kosten verbunden, die in der Regel ein Vielfaches der Geldbuße ausmachen. Kann der Sachverständige den Verdacht nicht bestätigen, so trägt der Betroffene im Fall einer Verurteilung die angefallenen Kosten. Einen wirksamen Schutz vor diesem erheblichen finanziellen Risiko bietet nur eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung.
  • Einwand: Kurz vor oder nach Verkehrszeichen geblitzt?
    In den Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung ist der Abstand zwischen Zeichen und Messung geregelt. In vielen Bundesländern soll der Abstand mindestens 100 m betragen. Abweichungen, insb. Unterschreitungen sind jedoch möglich. Können Sie glaubhaft schildern, dass bei Ihnen unzulässigerweise unmittelbar „zu früh“ geblitzt wurde, könnte dieser Einwand zu einem besseren Ergebnis führen.
  • Hohes Bußgeld
    Das hohe Bußgeld kann finanziell schmerzen. Bei knappen Vermögensverhältnissen kann ein Antrag auf Ratenzahlung oder Stundung Sinn machen.
  • Fahrverbot
    Wenn es Ihnen darum geht, das Fahrverbot nur zu einem späteren Zeitpunkt antreten zu können, dann empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn ein Fahrverbot kann in den meisten Fällen zumindest zeitlich nach hinten hinausgezögert werden, wenn es schon nicht gelingt, dieses zu beseitigen. Wenn es hingegen gelingt, dass das Fahrverbot wegfällt, dann wird das Bußgeld im Gegenzug in der Regel deutlich (um das zwei- bis drei-fache) erhöht.
  • Einwand: Sicherheitsabstand wurde plötzlich verkürzt
    Haben Sie konkrete Anhaltspunkte, dass die Abstandsunterschreitung nicht von Ihnen verschuldet war, kann dies zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden, soweit dies durch das Messvideo bestätigt wird. Das Video kann in der Regel durch Übersendung nur durch einen Anwalt eingesehen werden.
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte
    Die Interessensvertretung oder Beratung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist für die Wahrung Ihrer Rechte das Optimum.
Das spricht gegen eine Verteidigung:
  • Alleinerziehend mit Kind
    Sie sind alleinerziehend mit einem minderjährigen Kind. Da Sie aber nicht an einem abgelegenen Wohnort leben und/oder nicht zwingend auf die Fahrerlaubnis angewiesen sind, so wird dies regelmäßig den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes nicht begründen können. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Fahrer kann bezahlt werden
    Wenn Sie sich für die Dauer des Fahrverbotes einen Fahrer oder ein Taxi leisten können, kommt in der Regel ein Wegfall des Fahrverbotes wegen unzumutbarer Härte nicht in Betracht. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Unterkunft in der Nähe des Arbeitsplatzes finanzierbar
    Wenn Sie finanziell in der Lage sind, sich während des Fahrverbotes eine Unterkunft in der Nähe des Arbeitsplatzes anzumieten, liegt kein Fall der unzumutbaren Härte vor. Ein Wegfall des Fahrverbotes wegen unzumutbarer Härte scheidet in der Regel aus. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Mitfahren bei Dritten möglich
    Wenn Sie während des Fahrverbots bei anderen mitfahren können, liegt in der Regel kein Fall der unzumutbaren Härte für den Wegfall des Fahrverbots vor. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Urlaub während Fahrverbot möglich
    Wenn Sie während des Fahrverbotes Urlaub nehmen können, scheidet in der Regel ein Wegfall des Fahrverbots wegen unzumutbarer Härte aus. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Keine Bereitschaft Vermögensverhältnisse offen zu legen
    Wenn Sie einen Familienangehörigen pflegen müssen und das drohende Fahrverbot diese Pflege beeinträchtigt, so kann dies womöglich den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes begründen. Und zwar dann, wenn ein Pflegedienst aus finanziellen Gründen nicht beauftragt werden kann. Das müssen Sie allerdings beweisen. Wenn die Vermögensverhältnisse nicht offengelegt werden, wird Ihnen dieser Nachweis in der Regel nicht gelingen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Keine Bereitschaft Vermögensverhältnisse offen zu legen
    Den Wegfall Ihrer beruflichen Existenzgrundlage müssen Sie beweisen. Wenn Sie Ihre Vermögensverhältnisse nicht offenlegen, wird Ihnen der Beweis, dass Sie sich keinen Fahrer oder keine Unterkunft in der Nähe des Arbeitsplatzes leisten können, in der Regel nicht gelingen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Arbeitgeber bestätigt drohenden Arbeitsplatzverlust als Zeuge nicht
    Bei einem Fahrverbot droht Ihnen konkret die Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber würde dies als Zeuge vor Gericht bestätigen. Wenn das Fahrverbot nicht auf andere Weise aufgefangen werden kann, z.B. durch Urlaub, dann könnte dieses eventuell und ganz ausnahmsweise wegen unzumutbarer Härte aufgehoben werden. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Kein Arbeitsplatzverlust durch Fahrverbot
    Die Aufhebung des Fahrverbotes kann nicht mit einem drohenden Arbeitsplatzverlust begründet werden. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Kostenrisiko Gutachten
    Im Regelfall wird das Amtsgericht ein teures anthropologisches Sachverständigengutachten in Auftrag geben, um zu klären, ob Sie gefahren sind.
  • Geringes Bußgeld
    Das Bußgeld ist gering. Ärgerlich, aber für die meisten finanziell noch zu verkraften.
  • Keine Eintragung in Flensburg
    Das Bußgeld liegt unterhalb der Eintragungsgrenze. Das heißt, es werden keine Punkte in Flensburg eingetragen.
  • Kein Zeugnisverweigerungsrecht
    Grundsätzlich besteht eine Aussagepflicht, weil Sie den Verstoß nicht selbst begangen haben und auch kein (Familien-) Angehöriger.
  • Einwand: Auffahrgefahr durch Hintermann
    Auch im fließenden Verkehr ist die Ampel stets zu beachten. Für den Abstand des Hintermanns zu Ihnen ist allein dieser verantwortlich. Der Einwand, dass Sie aus Angst vor einem Auffahrunfall durch den Hintermann das Rotlicht missachtet haben, läuft in der Regel ins Leere.
  • Einwand: Stau hinter der Kreuzung
    Wenn Sie bereits vor der Ampelanlage erkennen konnten, dass sich der Verkehr staut und ein Überqueren der Kreuzung während der Grünphase schwierig werden kann, dürfen Sie nicht mehr in die Kreuzung einfahren. Der Einwand, dass Sie aufgrund des stockenden Verkehrs oder Staus einen Rotlichtverstoß begangen haben und Sie kein Verschulden trifft, führt in der Regel nicht zu einem besseren Ergebnis. Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn sich der Stau plötzlich gebildet hat.
  • Nachgewiesene Fahrereigenschaft
    Sie sind unmittelbar nach dem Verkehrsverstoß angehalten worden. Damit können Sie als Fahrzeugführer (Fahrer) identifiziert werden. Wenn Sie bestreiten gefahren zu sein, hat dieser Einwand keine Aussicht auf Erfolg.
  • Gutes Beweisfoto – Entlastung Gerichtstermin
    Sie sind als Fahrer identifizierbar. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie sich im Gerichtstermin von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten lassen und selbst nicht vor Gericht erscheinen müssen. Die zeitliche/psychische Belastung durch einen Gerichtstermin entfällt somit!
  • Drohende Fahrtenbuchauflage bei Verteidigung
    Sie sind Fahrzeughalter. Trotz zulässiger Verteidigung kann Ihnen eine Fahrtenbuchauflage drohen.
  • Keine berufliche Beeinträchtigung durch Fahrverbot
    Ein Wegfall des Fahrverbotes wegen unzumutbarer Härte kommt aus beruflichen Gründen nicht in Betracht. Das Fahrverbot führt nicht zu einer Existenzgefährdung bzw. Existenzvernichtung. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Kein Fahrverbot
    Es gibt kein Fahrverbot.
  • Gutes Beweisfoto
    Sie sind als Fahrer identifizierbar. Wenn Sie bestreiten gefahren zu sein, hat dieser Einwand keine Aussicht auf Erfolg.
  • Keine Punkte-Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde
    Es droht noch keine Punkte-Maßnahme der Fahrerlaubnisbehörde, da nach Rechtskraft des vorgeworfenen Verstoßes im Fahreignungsregister (Punktekonto in Flensburg) nicht mehr als 3 Punkte eingetragen sein werden.
  • Drohende Fahrtenbuchauflage bei Aussageverweigerungsrecht
    Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, kann Ihnen – sofern Sie Fahrzeughalter sind - trotzdem eine Fahrtenbuchauflage drohen.
  • Drohende Fahrtenbuchauflage
    Wenn die Firma (Fahrzeughalter) der Behörde gegenüber nicht sagt, wem das Fahrzeug zur Tatzeit zur Verfügung gestellt wurde, droht dieser gegebenfalls eine Fahrtenbuchauflage.
  • Öffentliche Verkehrsmittel während Fahrverbot nutzbar
    Eine unzumutbare Härte aus beruflichen Gründen liegt nicht vor, wenn Sie während des Fahrverbots öffentliche Verkehrsmittel benutzen können. Aus diesem Grund wird das Fahrverbot nicht ausnahmsweise wegfallen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Ehrenamt
    Wenn Sie ein Ehrenamt ausüben, welches durch ein Fahrverbot beeinträchtigt würde und ausreichende Vertretung für Sie besteht, wird dies den ausnahmsweisen Wegfall des Fahrverbotes regelmäßig nicht begründen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Pflege von Angehörigen möglich
    Ein Pflegedienst kann beauftragt und bezahlt werden. Die Pflege der Angehörigen wird durch ein Fahrverbot daher nicht beeinträchtigt. Der ausnahmsweise Wegfall des Fahrverbotes wird regelmäßig nicht in Betracht kommen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Pflege von Angehörigen möglich
    Andere Personen können die Pflege von Angehörigen übernehmen. Die Pflege der Angehörigen wird durch ein Fahrverbot daher nicht beeinträchtigt. Der ausnahmsweise Wegfall des Fahrverbotes wird regelmäßig nicht in Betracht kommen. Dieses Argument spielt nur eine Rolle, sofern ein Fahrverbot im Raum steht.
  • Einwand: Schild war verdeckt
    Sofern keine außergewöhnlichen Umstände (z.B. neue Beschilderung, neu eingerichtete Straßenführung) vorgelegen haben, verläuft die Argumentation, dass das Schild verdeckt war und Sie deshalb zu schnell unterwegs waren, meist ins Leere. Wenn Sie ortskundig sind oder die Strecke regelmäßig befahren, wird angenommen, dass Sie die Beschilderung vor Ort kennen.
  • Einwand: Fließender Verkehr
    Auch im fließenden Verkehr ist die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zu beachten. Dieser Einwand führt nicht zu einem besseren Ergebnis.
  • Belastung durch Gerichtsverfahren
    Wenn es zu einer Verhandlung vor Gericht kommt, müssen Sie in der Regel vor Gericht erscheinen. Das kostet nicht nur Zeit, sondern ist für viele auch aufregend und eine echte psychische Belastung.

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LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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