·Guido Kluck, LL.M.
Phishing-Opfer erhalten Geld von Banken schneller zurück
Der EuGH hat mit Urteil vom 15.10.2026, Az. C-70/25, entschieden, dass Banken nicht autorisierte Zahlungsvorgänge grundsätzlich unverzüglich erstatten müssen. Das gilt auch dann, wenn die Bank dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Eine spätere Haftung des Kunden bleibt möglich, muss aber von der Bank nachgewiesen werden. Für Phishing-Opfer in Deutschland ist die Entscheidung vor allem im Zusammenhang mit § 675u BGB, § 675v BGB und den Beweislastregeln wichtig.
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