15. April 2010
Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier zulässig
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 8. April 2010, Az. 4 BV 13/08 entschieden, dass die Weiterbeschäftigung […]
Read more...- Stefan Weste (M.B.L.)
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