Forderungsanmeldung wahrt Gläubigerrechte
In seiner Entscheidung vom 21.02.2013 - IX ZR 92/12 - hat sich der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) sehr ausführlich mit der verjährungshemmenden Wirkung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren auseinandergesetzt (§ 204 Abs. 1 Nr. 10 BGB). Im vorliegenden Fall war die Forderungsanmeldung derart missglückt, dass die geltend gemachten Forderungen nicht eindeutig [...]