Reform des Kaufrechts tritt am 01.01.2018 in Kraft
Bereits im März 2016 hatte die Bundesregierung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 16. Juni 2011 (AZ: C-65/09) den Entwurf des Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung vorgestellt, die nun am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Zuvor hatte sich der Bundesgerichtshof bereits [...]