Über Schadensersatz für Datenschutzverstoß muss der EuGH entscheiden
Ein Anwalt begehrte 500 Euro Schadensersatz für eine Werbe-Mail. Die Klage, die das Amtsgericht Goslar (Urt. v. 27.09.2019, Az. 28 C 7/19) noch als Bagatelle abwies, wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urt. v. 14 Januar 2021 (Az. BvR 28531/19) anders bewertet. Nun müsste sich der Europäische Gerichtshof in dieser Sache positionieren, um [...]