Der IDO Interessenverband kann nicht klagen
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es dem Interessenverband IDO (Rechts-und Finanzcoinsulting deutscher Inline-Unternehmen e.V.) an einer für eine Abmahnung erforderlichen Aktivlegitimation im Bereich „Schmuck“ fehlt. (Beschluss vom 03.02.2020, Az 9 W 356/ 19) Amtlicher Leitsatz Bei der sowohl für die Prozessführungsbefugnis, als auch für die Aktivlegitimation, eines Wettbewerbsverbands maßgeblichen Frage, [...]