Neu: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Sobald die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft treten, wird ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern benötigt. Aktuell sind in § 38 Abs. 1 BDSG nur 10 Mitarbeiter als Untergrenze gesetzt. Doch auch Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern können dieser neuen Regelung unterfallen! Wir erklären, wie das möglich ist. Wann ist [...]