Alles wolkig oder doch eher bedeckt? Die rechtliche Situation des Cloud Computing – Teil 4/4
Drum prüfe, wer sich (ewig) bindet … Die gesetzlichen Vorgaben verlangen im Weiteren, dass ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Anwender und dem Anbieter geschlossen wurde, der insbesondere die Vorgaben von § 11 Abs. 2 BDSG berücksichtigt. Im Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Regelungen sollte der Vertrag mit dem Anbieter die folgenden Punkte [...]