30. Dezember 2012
LG Berlin: Einstweilige Verfügung trotz Einstellung des abgemahnten Verhaltens
Landgericht Berlin Beschluss In dem Rechtsstreit … wird im Wege der einstweiligen Verfügung gemäß §§ 935 ff., 91 ZPO beschlossen: 1. Es wird […]
Read more...- Guido Kluck, LL.M.
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