Vollstreckungs- und Insolvenzschutz durch unwiderrufliches Bezugsrecht
Für die Leistungen aus Lebensversicherungsverträgen kann der Versicherungsnehmer einen Dritten als Bezugsberechtigten bestimmen. An diesen ist dann im Versicherungsfall die Versicherungssumme auszuzahlen. Erfolgt die Bestimmung unwiderruflich und außerhalb der nach dem Anfechtungsgesetz und der Insolvenzordnung für Anfechtungen geregelten Zeiträume, dann […]