BGH: Zur Berechnung der Modernisierungskosten – Anrechnung öffentlicher Mittel
BUNDESGERICHTSHOFIM NAMEN DES VOLKESURTEILVIII ZR 310/11 Verkündet am: 13. Juni 2012a) Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.b) Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet [...]