Wenn eine falsche PushTAN-E-Mail 41.000 Euro kostet: OLG Oldenburg, 8 U 103/23 – Lehren für Verbraucher und Unternehmen
Eine einzige vermeintliche Service-E-Mail, ein Klick auf einen Link, ein scheinbar harmloser Registrierungsablauf – und am nächsten Morgen […]
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Guido Kluck, LL.M.
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